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   BVerwG, 04.04.1962 - V C 84.61   

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https://dejure.org/1962,348
BVerwG, 04.04.1962 - V C 84.61 (https://dejure.org/1962,348)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1962 - V C 84.61 (https://dejure.org/1962,348)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1962 - V C 84.61 (https://dejure.org/1962,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für die zeitweise Beschlagnahme einer Wohnung von der amerikanischen Besatzungsmacht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Geltendmachung einer weiteren Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Erforderlichkeit der Stellung eines Antrags nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgeltungsgesetz § 59

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 109
  • NJW 1962, 1692
  • MDR 1962, 675
  • DVBl 1962, 639
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 147/59

    Finanzvertrag; triftiger Grund

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1962 - V C 84.61
    In seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1960 (NJW 1961, 310) heißt es: "Wer einen in Rechtsdingen Unerfahrenen beauftragt, seine Rechte in einem ersichtlich schwierigen Verfahren wahrzunehmen, darf sich nicht wundern, wenn der Bevollmächtigte versagt, und muß sich diesen Verstoß gegen sein eigenes Interesse und das erkennbare Interesse der anderen Seite im Rahmen des Schuldverhältnisses entgegenhalten lassen.".
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    In diesem Zusammenhang kann ferner von Bedeutung sein, ob der Revisionsbeklagte, weil er keinen Rechtsanwalt oder zugelassenen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung seiner Interessen vor den Ausgleichsbehörden bestellt hat, nicht das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Erledigung seiner Rechtsgelegenheit in Kauf genommen hat (vgl. Urteil vom 4. April 1962 - BVerwG V C 84.61 - [BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]]).
  • BVerwG, 26.08.1965 - II C 153.62

    Rechtsmittel

    Das persönliche Verschulden der Klägerin an der Fristversäumnis würde in diesem Falle schon deswegen zu verneinen sein, weil sie darauf vertrauen durfte, daß der Sachbearbeiter des Verbandes der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner e.V. über die hier in Betracht kommenden Rechtsvorschriften und Ansprüche hinreichend unterrichtet sei und daß er ihr nach Darlegung des Sachverhalts alle zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Maßnahmen nahegelegt habe (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 34.63 - [DÖV 1965 S. 250, LS, mit Hinweis auf BVerwGE 14, 109 ff. [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]] undvom 9. November 1961 - BVerwG VIII C 429.59 - [JR 1963 S. 76]).

    Das Verschulden des S. wäre der Klägerin anzurechnen, wenn sie diesem auch bezüglich der Wahrung ihrer Ansprüche aus dem Gesetz zu Artikel 131 GG schon vor Ablauf der Ausschlußfrist eine Vollmacht erteilt hätte; dies ergibt sich aus dem Wesen des Vertretungsverhältnisses sowie aus dem Umstand, daß Artikel II Abs. 10 Unterabsatz a Satz 3 des Zweiten Änderungsgesetzes/G 131 in der hier einschlägigen Fassung des Dritten Änderungsgesetzes/G 131 keine Anhaltspunkte dafür bietet, daß allein auf das Verhalten des Vertretenen abzustellen sei (vgl. hierzu BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61] [110]).

  • BVerwG, 13.02.1975 - V C 28.73

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berücksichtigung

    Wenn bei der Unklarheit der besatzungsrechtlichen Maßnahmen und der entschädigungsrechtlichen Voraussetzungen die Landesbehörden die Gesamtschadensregulierung gegenüber der Besatzungsmacht in die Hand genommen haben, durfte sich auch die Klägerin darauf verlassen, daß sie verfahrensrechtlich weiter nichts zu veranlassen habe (vgl. BVerwGE 11, 156; 14, 109 [112]).
  • BVerwG, 19.03.1964 - V B 6.64

    Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen einer Beschwerdebegründung -

    Wer sich an einen Rechtsanwalt wendet, muß sich auf dessen Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten auch verlassen können (vgl. BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]).
  • BVerwG, 19.02.1964 - V C 34.63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach dem Abgeltungsgesetz - Geltendmachung

    Dies gilt aber nur, wenn der Prozeßbevollmächtigte ein Rechtsanwalt ist oder wenigstens eine in bezug auf die spezielle Rechtsmaterie rechts- oder sachkundige Person (vgl. Urteil vom 4. April 1962 [BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]]).
  • BVerwG, 18.01.1963 - V B 123.62

    Nichtzulassung der Revision - Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbG) -

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 4. April 1962 (BVerwGE 14, 109 [BVerwG 04.04.1962 - V C 84/61]) entschieden, daß im Verwaltungsverfahren nach dem Abgeltungsgesetz bei Versäumung einer Frist zwar das Verschulden eines Vertreters dem Antragsteller nicht zuzurechnen ist, daß dem Antragsteller aber insofern ein eigenes Verschulden zur Last gelegt werden kann, als er die erforderliche Sorgfalt nicht bei der Auswahl und Überwachung seines Vertreters angewendet hat.
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